Ginsterberg

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Vordruck Reservierung
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Lageplan
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Bebauungsplan
Herschbach_20-1_Ginsterberg2_Beteiligung
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Text-Festsetzungen
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Bitte beachten:

 

Voraussichtliche Änderung des Bebauungsplans „Ginsterberg 2“:

Der Bebauungsplan „Ginsterberg 2“ lässt in der derzeit geltenden Fassung noch Gebäude mit einer maximal zulässigen Höhe von 8,5m zu. Da der Bebauungsplan bislang weder Einschränkungen hinsichtlich der zulässigen Dachformen und auch keine Einschränkungen der Traufhöhe enthält, wären somit auch „recht wuchtige“ Gebäude zulässig; insbesondere bei Flachdachgebäuden oder Gebäuden mit flach geneigten Pultdächern. Es sind zwar maximal zwei „Voll-Geschosse“ zulässig, jedoch zählen insbesondere sog. „Staffel-Geschosse“ nicht als Vollgeschoss, wenn diese max. 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses umfassen. Daher wären derzeit noch faktisch 3-geschossige Gebäude zulässig. Da zunehmend auch Bauherren nur eingeschossige Gebäude (Wohnen auf einer Ebene) errichten wollen, könnte so ein „ungleiches Nebeneinander“ entstehen.

 

Der Ortsgemeinderat hat sich daher dafür ausgesprochen, den Bebauungsplan nochmals zu ändern und voraussichtlich differenzierte Gebäudehöhen bezogen auf die Dachform festzusetzen. Während Gebäude mit deutlich geneigtem Sattel- oder Walmdach gegebenenfalls etwas höher zugelassen werden könnten, sollen Gebäude mit Flachdach oder flachgeneigtem Pultdach (mit maximal 15° Dachneigung) voraussichtlich nur 1,5m niedriger (etwa eine halbe Geschosshöhe) niedriger zulässig sein. Bei der Beschränkung auf maximal 2 Wohnungen je Gebäude bzw. maximal 1 Wohnung je Gebäude bei Doppelhäusern soll es voraussichtlich bleiben, um den Gebietscharakter mit überwiegend eigengenutzten Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern zu erhalten.

 

 

Bis zum Abschluss der Kaufverträge sollte weitgehend Klarheit über die beabsichtigte Änderung bestehen, so dass die Erwerber dann eine ausreichende Planungssicherheit haben werden.