Im Zuge von Gesprächen mit der Kreisverwaltung möchte ich eine Möglichkeit zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen an privaten Eigenheimen, die älter als 1940 sind in Erinnerung rufen und die entsprechenden Kontaktpersonen benennen:
Zitat aus einer Mail der Kreisverwaltung:
Es gibt drei Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Der Fördersatz beträgt bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, jedoch höchstens 30.000 €.
Vor einer Antragstellung sollten die Maßnahmen noch mit uns abgestimmt werden, um zu gewährleisten, dass sie förderfähig sind.
Eine Doppelförderung mit weiteren Programmen des Bundes oder des Landes (z.B. KfW bei Krediten und Heizungen, ISB-Darlehen) ist nicht erlaubt.
Förderfähige Maßnahmen:
- Sämtliche Umbau-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen am und im Gebäude sowie auf dem Grundstück
Nicht förderfähig:
- Möbel, Werkzeug, Maschinen, öffentlich-rechtliche Gebühren
Nachfolgend eine nicht abschließende Auflistung von Gewerken, die durch die private Dorferneuerung gefördert werden:
Gern dürfen Sie unsere Kontaktdaten an interessierte Bürger weiter geben.
Hier noch die Links zu den Antragsvordrucken:
Zusätzlich gibt es noch ein Herschbacher Dorferneuerungsprogramm, welches auf den direkten Ortskern abzielt. Gefördert werden Aufwendungen, sofern sie 1.000 Euro übersteigen. Der Zuschuss beträgt 35 Prozent der gesamten Aufwendungen, höchstens jedoch 7.500 Euro. Die Auszahlung der Mittel erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des jeweiligen Haushaltsjahres.
Hierzu können Sie die untenstehenden Unterlagen einsehen und sich bei Fragen an sekretariat@herschbach.de (Frau Sabine Günster) oder an buergermeister@herschbach.de wenden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie von diesen Fördermitteln profitieren könnten und durch umgesetzte Maßnahmen Herschbach noch attraktiver wird!
Axel Spiekermann
Ortsbürgermeister