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Wiederkehrender Beitrag

Liebe Herschbacher,

 

in den letzten Tagen haben Sie ein Schreiben der Verbandsgemeinde erhalten, dass Sie über die Einführung des wiederkehrenden Beitrags informiert.

 

Ich möchte dieses noch einmal kurz zusammenfassen.

 

Das Land hat die Gesetzgebung im Jahr 2020 geändert und alle Gemeinden mussten (!) auf dieses Verfahren umstellen.

 

Dies bedeutet, dass in unserem Fall zukünftig alle Herschbacher (nach Abzug des Ortsgemeindeanteils) für alle Herschbacher Straßen ihren Anteil zahlen müssen. (Das Industriegebiet ist eine Abrechnungseinheit für sich und in der Ortslage sind alle diejenigen noch befreit, die innerhalb der letzten 20 Jahre Erschließungskosten zahlen mussten.)

Somit wird jeder Herschbacher zukünftig für die meisten Straßensanierungen in Herschbach zahlen müssen. Die Ortsgemeinde hat hier nur ein Steuerungselement und dass ist die Ausbaugeschwindigkeit der Straßen.

 

Wir werden versuchen, die Kosten und die Anzahl der Ausbaumaßnahmen pro Jahr in etwa gleich zu halten. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass wir in den nächsten Jahren mit den Straßen (Blumenstraße, Christopherusstraße, Sandweg, Teil der Schlossstraße) schon Maßnahmen kennen / beschlossen haben und weitere Straßen offensichtlich und auch für jeden sichtbar in einem schlechten Zustand sind.

 

Leider kann ich Ihnen keine andere, positive Antwort zu diesem Thema geben.

Für Rückfragen steht Ihnen die Verwaltung aber sehr gerne zur Verfügung!

 

Axel Spiekermann, Ortsbürgermeister