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Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen von Dorferneuerungsmaßnahmen

Die Ortsgemeinde Herschbach unterstützt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel private Vorhaben, die der Dorfentwicklung dienen, sich in das Dorfentwicklungskonzept der Ortsgemeinde einfügen und mit der "Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Herschbach" im Einklang stehen. Förderfähig sind Wohnhäuser, wenn sie älter als 60 Jahre sind, im Fördergebiet liegen und dabei gestalterische oder energetische Verbesserungen, Leerstände beseitigt bzw. vermieden oder altersgerechte Umbaumaßnahmen vorgenommen werden.

Gefördert werden Aufwendungen, sofern sie 1.000 Euro übersteigen. Der Zuschuss beträgt 35 Prozent der gesamten Aufwendungen, höchstens jedoch 7.500 Euro.

Die "Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen von Dorferneuerungsmaßnahmen" und den Antrag finden Sie unter "Bürgerinfo - Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen" oder unter Downloads.