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-A- Weiteres Neubaugebiet in Herschbach

In den letzten Tagen bin ich immer wieder gefragt worden, warum ich denn ein weiteres Neubaugebiet vorantreiben möchte. Hinzu kamen noch allerlei Gerüchte, wo sich dieses denn schon befinden würde:

Hierzu möchte ich folgende Anmerkung machen. Eigentlich hätte Herschbach auf unbestimmte Zeit kein Baugebiet mehr ausweisen können.

"Grundsätzlich darf die Ortsgemeinde nur für solche Bereiche Bebauungspläne aufstellen, für die der Flächennutzungsplan (der Verbandsgemeinde) entsprechende Bauflächen darstellt. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde stellt jedoch keine zusätzlichen, bislang noch nicht realisierten Wohnbauflächen dar. Seit dem 14.06.2021 wurde jedoch § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) wieder neu aufgelegt. Danach können bis zum 31.12.2022 auch Bebauungsplanverfahren für kleine bis mittlere Wohngebiete abweichend vom Flächennutzungsplan eingeleitet werden. Diese Bebauungsplanverfahren müssen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden."

Aufgrund dieser veränderten Bedingungen wollte ich das Thema im Gemeinderat zur offenen Diskussion stellen. Klar war für mich / uns, dass wenn eine Mehrheit des Rates das möchte, wir ein Büro beauftragen werden, dass nach objektiven Kriterien eine mögliche Potentialfläche ausfindig macht. Hier spielen Schallschutz, Entwässerung und Artenschutz eine erhebliche Rolle. Stand jetzt werden wir diese Untersuchung durchführen lassen, denn dann wissen wir auch wo überhaupt und wo nicht, Potentialflächen wären.

Ganz deutlich: Die Nachfrage - auch von Herschbacher Bürgern oder deren Kindern - ist nach wie vor sehr hoch (wöchentlich 2-3 Anfragen) und entschieden ist noch nichts! Das Prozedere wird sich über die nächsten Monate erstrecken. Erst dann wird sich der Gemeinderat eine abschließende Meinung bilden und darüber entscheiden können.

 

Axel Spiekermann,Ortsbürgermeister